Was ist eigentlich das Problem bei der Verwendung von Google Webfonts?
Die Webseite eines Unternehmens ist oftmals die erste Anlaufstelle eines Interessenten um sich über Produkte, Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst einen ersten Überblick zu verschaffen.
Verständlich, dass ein Unternehmen seine Webseite dahingehend ansprechend gestalten möchte.
Grundsätzlich stehen den Designern jedoch nur wenige „Standard“-Schriftarten zur Verfügung, die von den gängigen Browsern gleichermaßen dargestellt werden. Um die Webseiten nicht mit Arial oder Times New Roman zu versehen, kann man sich für die Gestaltung auch bei den Google Webfonts bedienen.
Wie funktioniert es denn nun? (Vereinfacht dargestellt)
Der Besucher gibt in seinem Browser die Internetadresse des Unternehmens ein oder klickt auf einen Link. Sämtliche Designelemente (Logos, Bilder, Texturen und auch Schriftarten) werden in das Browserfenster geladen und die besuchte Webseite sollte korrekt dargestellt werden.
Bei der Verwendung von Google Webfonts, werden die Schriftarten jedoch direkt von Google bereitgestellt. Hierfür erhält Google die Informationen über den Besucher der Webseite.
Und warum ist das ein Problem?
Das Problem ist, dass Sie als Besucher einer Webseite nicht selbst bestimmen können, ob Ihre Daten an Google übermittelt werden. In dem Moment, in dem sich die Seite aufbaut, hat Google Ihre Daten schon OHNE IHRE EINWILLIGUNG erhalten.
Vor dem Landgericht München I wurde genau dieser Umstand verhandelt. Mit dem Urteil (Az. 3 O 17493/20 v. 20.01.2022) wurde ein Unternehmen (als Betreiberin der beklagten Webseite) zu einem Schadenersatz von 100€ und Unterlassung verurteilt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassung wird mit einem Ordnungsgeld (bis zu 250.000€) oder Ordnungshaft (bis zu sechs Monaten) gedroht.
Was ist jetzt zu tun?
Prüfen Sie Ihre Internetseite auf die Verwendung von Google Webfonts. Google erlaubt Ihnen, die Schriftarten herunterzuladen und auf lokalen Servern, auf denen auch die Webseite gehostet wird, zu speichern und zu verwenden.
Martin Trost
Datenschutzbeauftragter
Datenschutz Arnsberg GmbH
